Demnach dürfen Sportvereine ab dem 6. Juni 2020 wieder Trainings und Wettkämpfe in weitgehend normalem Rahmen durchführen. Im Zentrum stehen die Massnahmen zur Nachverfolgbarkeit allfälliger Infektionsketten.
Im Unihockey ist der Körperkontakt für alle Stufen wieder zulässig. Für Sportaktivitäten kann somit unter Vorbehalt von Schutzkonzepten (siehe Punkt 3.) der Betrieb sowohl im Training wie auch im Wettkampf weitgehend normalisiert werden.
Die Organisatoren von Sportaktivitäten müssen nun die neuen Rahmenvorgaben umsetzen.
Die weitgehende Normalisierung der Sportaktivitäten sowohl im Training wie auch im Wettkampf führt dazu, dass die Distanzregeln nicht ständig eingehalten werden können. Abseits des Spielfeldes sind die Vorgaben des BAG immer einzuhalten.
Gerne informieren wir Euch über das Vorgehen bezüglich der Anpassungen im Trainings- und Spielbetrieb zu diesen Lockerungsschritten.
- Übergeordnete Grundsätze
Im Zentrum stehen ab 6. Juni 2020 die fünf übergeordneten Grundsätze für den Sport, sie sind immer einzuhalten:
1. Symptomfrei ins Training/Wettkampf 2. Distanz halten (10 m2 Trainingsfläche pro Person, wenn immer möglich 2 m Abstand) 3. Einhaltung der Hygieneregeln des BAG 4. Präsenzlisten (Rückverfolgung von engen Kontakten – Contact Tracing) 5. Bezeichnung verantwortlicher Person Der Grundsatz «Distanz halten» kann auf dem Spielfeld nicht ständig eingehalten werden, Körperkontakt ist auf dem Spielfeld explizit zulässig.
- Merkblatt Verhaltensregeln ab 6. Juni 2020
Swiss Olympic hat die Verhaltensregeln für den Sport in einem übersichtlichen Merkblatt zusammengestellt.
Dieses neue Merkblatt gilt einheitlich für alle Sportarten in der Schweiz: Verhaltensregeln ab dem 06. Juni 2020 (PDF 41 KB).
Das aktuelle Merkblatt «So spielen wir Unihockey» wird durch dieses neue Merkblatt abgelöst. - Schutzkonzept ab 6. Juni
Swiss Olympic hat ein einheitliches Schutzkonzept für alle Sportarten ausgearbeitet (siehe Beilage).
Bitte ergänzt im Standardkonzept die roten Bereiche mit Euren Angaben und unter Punkt 6 eventuelle besondere Bestimmungen.
Die Vereine müssen auf Anfrage den Gesundheitsbehörden das Schutzkonzept vorlegen.
Das aktuelle Schutzkonzept wird durch dieses neue Schutzkonzept abgelöst. - FAQs von swiss unihockey
Was machen wir wenn ein Corona-Fall in unserem Verein auftritt?
Das betroffene Vereinsmitglied hält sich an die Anweisungen des behandelnden Arztes. Danach liegt die Verantwortung für die nächsten Schritte beim jeweiligen Kantonsarzt.
Muss weiterhin in Kleingruppen trainiert werden?
Die Aufteilung der Teams in Kleingruppen bzw. die gestaffelten Trainings entfallen per 6. Juni, es kann ein normales Teamtraining stattfinden. Die Präsenzlisten sind weiterhin zu führen.
Dürfen nun Gardeoben und Duschen wieder benutzt werden?
Unter Einhaltung der Grundsätze im Sport (siehe oben) und der Hygieneregeln des BAG ist die Nutzung von Garderoben und Duschen wieder möglich.
Wie viele Personen sind auf einem Unihockeyspielfeld zugelassen?
Pro Person müssen 10m2 Trainingsfläche gerechnet werden: Kleinfeld (24*14m) = 336m2. Es sind max. 33 Personen auf dem Spielfeld zugelassen.
Was gilt es zu beachten, wenn wir einen Wettkampf durchführen?
Ein Testspiel gilt als Wettkampf. Es gelten die «generellen Vorgaben zum Wettkampf-Betrieb» gemäss «Neue Rahmenvorgaben für den Sport» auf Seite 2.
Sind Trainingscamps und Jungendlager wieder möglich?
Ferienlager für Kinder und Jugendliche mit maximal 300 Personen sind möglich. Die Grundsätze im Sport (siehe oben) und die Hygieneregeln des BAG sind jederzeit einzuhalten.
